Mutterschaftsvorsorgerichtlinien

Welche Untersuchungen gibt es?

  • Untersuchungen nach den Mutterschaftsvorsorgerichtlinien
  • zusätzliche Vorsorgeuntersuchungen

Nachdem wir bei Ihnen eine Schwangerschaft festgestellt haben, erfolgt nun eine Reihe von Untersuchungen nach den Mutterschaftsvorsorgerichtlinien:

Frauenärztliche Untersuchung

  • Alle 4 Wochen bis zur 28. Schwangerschaftswoche
  • Danach alle 2 Wochen bis zur Geburt

Bei der Erstuntersuchung erfolgt neben einer ausführlichen Anamnese die gründliche Untersuchung. Mittels Urin wird ein Test auf Chlamydien durchgeführt.

Jede Vorsorgeuntersuchung beinhaltet außerdem:

  • Blutdruckmessung
  • Urinuntersuchung
  • Gewichtskontrolle
  • Hämoglobinbestimmung (Eisenwert)

Zusätzlich werden ab der 24. Woche durch
 ein CTG die Wehen und die Herztöne des
 Kindes erfasst.

Blutuntersuchungen

• Blutgruppe + Rhesusfaktor
• Antikörpersuchtest
• Röteln-Titer-Bestimmung
• Syphillis
• Hepatitis B
• HIV (auf Wunsch)

Ultraschall Untersuchungen

  • US-Untersuchung in der 9.-12. Woche
  • US-Untersuchung in der 19.-22. Woche
  • US-Untersuchung in der 29.-32. Woche

Alle Untersuchungsergebnisse werden in den Mutterpass eingetragen. Dieser ist nun Ihr ständiger Begleiter während der Schwangerschaft. In ihm werden alle weiteren Untersuchungen dokumentiert.

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